Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung im österreichischen Erbrecht
Die Erbantrittserklärung ist im österreichischen Erbrecht von zentraler Bedeutung. Sie stellt die ausdrückliche Erklärung des Erben dar, die Erbschaft anzunehmen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der bedingten und der unbedingten Erbantrittserklärung.

Mag. Dominik Fröhlich
Die unbedingte Erbantrittserklärung
Bei der unbedingten Erbantrittserklärung übernimmt der Erbe das Erbe ohne Einschränkung. Dies bedeutet, dass er für alle Schulden des Verstorbenen mit seinem gesamten Vermögen haftet - auch wenn diese die Höhe des geerbten Vermögens übersteigen. Der Erbe tritt damit vollständig in die rechtliche Position des Verstorbenen ein.
Diese Form der Erbantrittserklärung empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen klar und überschaubar sind und keine versteckten Schulden zu befürchten sind.
Die bedingte Erbantrittserklärung
Die bedingte Erbantrittserklärung, auch "Erbantrittserklärung mit Vorbehalt des Inventars" genannt, bietet dem Erben mehr Schutz. Bei dieser Form beschränkt sich die Haftung für Nachlassschulden auf den Wert des geerbten Vermögens. Der Erbe muss also nicht mit seinem Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen einstehen.
Für diese Beschränkung der Haftung ist die Errichtung eines Inventars erforderlich. Darin werden alle Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses aufgelistet und bewertet.
Wahl der richtigen Form
Die Entscheidung zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung sollte wohlüberlegt sein. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:
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Kenntnis der Vermögensverhältnisse des Verstorbenen
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Mögliche versteckte Schulden oder Bürgschaften
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Komplexität des Nachlasses
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Kosten der Inventarerrichtung
Die bedingte Erbantrittserklärung ist der sicherere Weg, verursacht aber zusätzliche Kosten für die Inventarerrichtung. Die unbedingte Erbantrittserklärung spart diese Kosten, birgt aber das Risiko der unbeschränkten Haftung.
Fristen und Formalitäten
Die Erbantrittserklärung muss beim zuständigen Verlassenschaftsgericht eingebracht werden. Eine einmal abgegebene unbedingte Erbantrittserklärung kann nicht mehr in eine bedingte umgewandelt werden.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt, der die individuellen Umstände des Erbfalls prüfen und eine fundierte Empfehlung geben kann.
Besondere Konstellationen
Das Vorliegen eines Testaments oder Erbvertrags ändert nichts an der Notwendigkeit einer Erbantrittserklärung. Auch gesetzliche Erben müssen eine solche abgeben.
Bei mehreren Erben kann jeder Erbe für sich entscheiden, ob er eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgibt. Als Rechtsanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen mit professioneller Beratung.
Fazit
Die Wahl zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung ist eine wichtige Entscheidung im Verlassenschaftsverfahren. Eine sorgfältige Prüfung der Vermögensverhältnisse und professionelle rechtliche Beratung sind empfehlenswert, um die richtige Entscheidung zu treffen und mögliche Risiken zu minimieren.