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Scheidungsanwalt Salzburg

Das Leben nimmt oft unerwartete Wege. Bei einer möglichen Scheidung entstehen viele rechtliche Fragen. Als Ihr erfahrener Scheidungsanwalt in Salzburg kläre ich diese Fragen für Sie. Ich stehe Ihnen bei, wenn Sie durch den persönlichen und oft schwierigen Prozess der Scheidung gehen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, um Ihre Zukunft zu sichern.

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Mag. Dominik Fröhlich

Umfassende persönliche Beratung vom Experten für Scheidungsrecht in Salzburg


Eine professionelle anwaltliche Beratung zur Scheidung bietet zahlreiche Vorteile. In einer emotional und rechtlich komplexen Situation wie einer Scheidung kann ein Anwalt eine wesentliche Unterstützung darstellen:

  • Rechtliche Klarheit schaffen

  • Individuelle Lösungen finden

  • Zeit und Kosten sparen

  • Zukunftsorientierte Planung

  • Vermittlung und Konfliktlösung

Durch einen professionellen Scheidungsanwalt sichern Sie sich nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch eine umfassende Unterstützung, die darauf abzielt, den Scheidungsprozess so reibungslos und verständnisvoll wie möglich zu gestalten.

Spezialisiert auf Scheidungen: Effektive Vertretung im Scheidungsverfahren


Mein Portfolio an Leistungen im Bereich des Scheidungs- und Aufteilungsrechts ist umfassend und maßgeschneidert, um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit beiseite zu stehen.

  • Individuelle Beratung: Persönliche Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung.

  • Expertise vor Gericht: Professionelle Vertretung mit Fokus auf Ihre Rechte und Interessen.

  • Vermögensaufteilung: Gerechte Lösungen für Gebrauchsvermögen, Ehewohnung und Ersparnisse.

  • Einvernehmliche Scheidung: Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Fairness und Respekt widerspiegeln.

Jede Scheidung ist einzigartig. Als Ihr engagierter Rechtsanwalt in Salzburg bin ich darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihnen Sicherheit, Klarheit und eine positive Zukunftsperspektive bieten. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Sie, diese herausfordernde Zeit mit Vertrauen und Stärke zu überwinden.

Starten Sie den ersten Schritt in eine gesicherte Zukunft:

Häufig gestellte Fragen

 

Wie findet man einen guten Scheidungsanwalt in Salzburg?


Wer vor einer Scheidung steht, wünscht sich einen sehr guten Scheidungsanwalt, der auf die Bereiche Scheidungsrecht, Eherecht, Unterhaltsrecht und Aufteilungsrecht spezialisiert ist. Damit das Vorhaben gelingt, empfiehlt es sich, ein anwaltliches Erstgespräch bei mir als Scheidungsspezialist in Anspruch zu nehmen. Darin kann der grundlegende Sachverhalt zur Vorbereitung der Scheidung besprochen werden.

Wie einfach ist eine einvernehmliche Scheidung?


Die gute Nachricht ist, dass über 85 % der Scheidungen im Einvernehmen durchgeführt werden [1]. Das bedeutet, dass sich beide Parteien über die Folgen der Scheidung einig sind. Dazu gehören die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, Klärung von unterhaltsrechtlichen Ansprüchen (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt) und Fragen der Obsorge der gemeinsamen Kinder.

Wann kann ich mich einvernehmlich scheiden lassen?


Eine einvernehmliche Scheidung in Österreich setzt voraus, dass beide Ehepartner gemeinsam den Scheidungsantrag stellen und seit mindestens sechs Monaten getrennt leben. Weiterhin muss die unheilbare Zerrüttung der Ehe anerkannt werden, wobei das Gericht eine Prüfung der Zerrüttung oder von Versöhnungsmöglichkeiten nicht vornimmt. Zentral ist das Vorliegen eines Scheidungsvergleichs, der die wesentlichen Folgen der Scheidung regelt. Dieser muss vor Gericht schriftlich eingereicht oder vor Gericht mündlich vereinbart werden und beinhaltet Vereinbarungen über die Obsorge und den Unterhalt der Kinder, den Ehegattenunterhalt, die Vermögensaufteilung sowie die Aufteilung von Schulden, ehelichen Ersparnissen und der Ehewohnung. Eine notarielle Form ist nicht erforderlich. Der Vergleich unterliegt der richterlichen Hinweispflicht und kann aus rechtlichen Gründen angefochten werden, jedoch nicht wegen einer Verkürzung über die Hälfte.

Kann ich eine einvernehmliche Scheidung rückgängig machen?


Solange kein Beschluss des Scheidungsgerichts vorliegt, kann ein Scheidungsantrag jederzeit von beiden Parteien zurückgezogen werden.

Wer trägt die Kosten einer Scheidung?


Die Partei, die die Scheidung begehrt, muss zunächst einen Vorschuss für die Gerichtsgebühren leisten. Ist das Scheidungsverfahren zu Ende, haben die Geschiedenen die Gerichtsgebühren jeweils zu 50% zu tragen. Die Anwaltskosten sind von jeder Partei selbst zu tragen.

Welche Gebühren fallen bei einer einvernehmlichen Scheidung an [2024]?


Die Gebühren beim Bezirksgericht bewegen sich zwischen 624 - 780 Euro [2].

Ich will ausziehen, was gibt es zu beachten?


Zunächst sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Der Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt kann eine schwere Eheverfehlung darstellen. Ist eine Scheidung im Raum, kann ein Auszug vorab vom Gericht bewilligt werden.

Wer muss nach Scheidung aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen?


Gibt es über Wohnverhältnisse vor der Scheidung keine Einigung, kann das Gericht entscheiden, wem die vormals gemeinsam genutzte Wohnung zugesprochen wird. Dem Gericht werden hier umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt (z.B. Zuteilung der Ehewohnung an die eine Seite und Verpflichtung zur Ausgleichszahlung an die andere Seite).

Was ist eine streitige Scheidung?


Bei einer streitigen Scheidung gibt es 3 Varianten: Scheidung aus Verschulden, Scheidung aufgrund Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und Scheidung aus anderen Gründen. Diese streitige Scheidung wird in einem Zivilprozess vor einem Bezirksgericht geführt. Darin wird lediglich über die Scheidung selbst und das Ausmaß des Verschuldens der Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe entschieden.
Der Verschuldensausspruch hat dann in Österreich große Auswirkungen auf die wechselseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten. Die Folgen der Scheidung (Obsorge, Vermögen, Unterhalt) sind in jeweils separaten Gerichtsverfahren zu führen. Das Aufteilungsverfahren kann direkt nach dem Scheidungsverfahren geführt werden: Der Aufteilungsantrag ist allerdings binnen einem Jahr ab rechtskräftiger Scheidung zu stellen. Erfolgt das nicht, erlischt der Anspruch auf Aufteilung.

Kann eine streitige Scheidung unterbrochen werden?


Ja, Aufgabe der Richterin oder des Richters ist es, eine Versöhnung der Eheleute zu herbeizuführen, auf Meditationsangebote und insbesondere auf die einvernehmliche Scheidung hinzuweisen. Einigen sich die Parteien doch auf eine einvernehmliche Scheidung, kann das streitige Scheidungsverfahren jederzeit unterbrochen werden. Wird eine vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung ausgehandelt, kann es für Sie sehr viel Zeit, Nerven und Geld sparen, da sich das streitige Scheidungsverfahren und das anschließende Aufteilungsverfahren über sehr viele Jahre erstrecken können.

Wer bekommt die Obsorge über die gemeinsamen Kinder?


Grundsätzlich bleibt die bereits für beide Elternteile bestehende aufrechte Obsorge auch nach der Scheidung bestehen. Insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Eltern darüber einig sein, wer die hauptsächliche Betreuung der Kinder übernehmen wird. Es gibt inzwischen aber auch bereits moderne Lösungen eines Doppelresidenzmodells, bei dem der Aufenthalt bspw. 1 Woche bei dem einen Elternteil und 1 Woche bei dem anderen Elternteil vereinbart wird, wenn die Wohnorte nicht zu weit entfernt sind. 

Durch die streitige Scheidung wird nur die Scheidung der Ehe erreicht. Die daraus weiter resultierenden Folgen (beispielsweise Aufteilungsansprüche, Unterhaltsansprüche, die Regelung der Obsorge) müssen mangels einer Einigung, in gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Ich habe einen Ehevertrag geschlossen, was gilt es im Falle einer Scheidung zu beachten?


Haben Sie einen Ehevertrag erstellen lassen, regelt dieser grundsätzlich die Zeit nach der Scheidung. Auch wenn dieser formgültig geschlossen wurde, ist es in besonderen Fällen möglich, dass der Richter im Scheidungsverfahren davon abweicht, wenn ein Ehepartner dadurch unbillig benachteiligt wird.

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