top of page

Wertsicherungsklauseln in Verbrauchermietverträgen

Aktuelle Rechtslage und neue OGH-Judikatur

Das Thema Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen hat durch eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine bedeutende Wendung erfahren. Als Ihr verlässlicher Rechtsanwalt in Salzburg informiere ich Sie über die weitreichenden Auswirkungen dieser Entscheidung und deren praktische Bedeutung für Vermieter und Mieter.

Erbrecht-Salzburg-Mag-Dominik-Froehlich-square.jpg

Mag. Dominik Fröhlich

Grundlegendes zur Wertsicherung

Eine Wertsicherungsklausel, auch Indexklausel genannt, dient dazu, den Mietzins an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) anzupassen. Diese Klauseln sollen den Vermieter vor einem inflationsbedingten Wertverlust seiner Mieteinnahmen schützen. Eine Wertsicherungsklausel, die schon innerhalb der ersten beiden Monate nach Vertragsabschluss zu einer Mieterhöhung führen kann, verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG. 

Die neue OGH-Entscheidung (2 Ob 36/23t)

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner richtungsweisenden Entscheidung (2 Ob 36/23t) die bisherige Praxis grundlegend in Frage gestellt. Die wesentlichen Punkte:

  • Betroffene Mietverhältnisse: Die Entscheidung betrifft Mietverträge zwischen Unternehmern als Vermieter und Verbrauchern als Mieter

  • Definition Unternehmer:

    • Firmen und juristische Personen

    • Genossenschaften

    • Natürliche Personen mit 4-5 oder mehr vermieteten Wohnungen

    • Gründungsunternehmer bei erstmaliger Geschäftsaufnahme

Unwirksamkeit bisheriger Klauseln

Die bisher üblichen Wertsicherungsklauseln wurden aus folgenden Gründen als unwirksam eingestuft:

  1. Mangelnde Transparenz: Die Klauseln erfüllen nicht die strengen Anforderungen des Transparenzgebots nach § 6 Abs 3 KSchG

  2. Fehlende Zweiseitigkeit: Viele Klauseln sehen nur Erhöhungen, aber keine Senkungen vor

  3. Unbestimmtheit: Oft fehlt eine präzise Festlegung des Anpassungszeitpunkts und der Berechnungsmethode

Anforderungen an wirksame Wertsicherungsklauseln

Für eine rechtskonforme Gestaltung müssen künftig folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Transparente Formulierung: Die Anpassungsmechanismen müssen klar und verständlich dargestellt werden

  • Zweiseitigkeit: Sowohl Erhöhungen als auch Senkungen müssen vorgesehen sein

  • Präzise Zeitangaben:

    • Eindeutige Festlegung der Anpassungszeitpunkte

    • Klare Definition der Vergleichszeiträume

  • Nachvollziehbare Berechnung: Die Berechnungsmethode muss transparent und überprüfbar sein

Praktische Auswirkungen

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen:

  1. Für Vermieter:

    • Überprüfung bestehender Mietverträge erforderlich

    • Anpassung künftiger Vertragsgestaltungen

    • Mögliche Rückforderungsansprüche der Mieter

  2. Für Mieter:

    • Prüfung von Rückforderungsansprüchen

    • Stärkung der Rechtsposition

    • Möglichkeit der Anfechtung unzulässiger Erhöhungen

Handlungsempfehlungen

 

Für Vermieter:

  • Umgehende Überprüfung der Mietvertragsvorlagen

  • Anpassung der Wertsicherungsklauseln an die neue Rechtsprechung

  • Rechtliche Beratung bei der Neugestaltung von Verträgen

Für Mieter:

  • Überprüfung des eigenen Mietvertrags

  • Dokumentation bisheriger Indexanpassungen

  • Gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen

Fazit

Die neue OGH-Entscheidung markiert einen Wendepunkt im österreichischen Mietrecht. Sie erfordert eine sorgfältige Überarbeitung bestehender Vertragsklauseln und eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Gestaltung neuer Mietverträge. Eine professionelle rechtliche Beratung ist in dieser Situation besonders empfehlenswert.

Kostenlose Ersteinschätzung

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln:

Kostenlose Ersteinschätzung

Geburtstag
Unternehmer?
Ja
Nein
Rechtsschutzversicherung
Ja
Nein

Häufig gestellte Fragen

Welche Mietverträge sind von der neuen OGH-Entscheidung betroffen?

Die Entscheidung betrifft alle Mietverträge zwischen Unternehmern als Vermieter und Verbrauchern als Mieter. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Firmen und Genossenschaften, sondern auch Privatpersonen, die 4-5 oder mehr Wohnungen vermieten. Auch Gründungsunternehmer bei der erstmaligen Vermietung fallen darunter. Nicht betroffen sind hingegen private Vermieter mit weniger Wohnungen oder Mietverträge zwischen zwei Unternehmern.

Kann ich als Mieter zu viel bezahlte Beträge zurückfordern?

Grundsätzlich ja. Wenn Ihre Wertsicherungsklausel nach den neuen Kriterien des OGH unwirksam ist, können Sie zu viel bezahlte Mietzinserhöhungen zurückfordern. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 30 Jahre ab Kenntnis des Anspruchs. [1] Eine genaue rechtliche Prüfung Ihres individuellen Falls ist jedoch unerlässlich, da verschiedene Faktoren wie die konkrete Vertragsgestaltung und der Zeitpunkt der Erhöhungen berücksichtigt werden müssen.

Was macht eine Wertsicherungsklausel rechtlich wirksam?

Eine wirksame Wertsicherungsklausel muss mehrere Kriterien erfüllen:

  • Sie muss transparent und verständlich formuliert sein

  • Sie muss sowohl Erhöhungen als auch Senkungen vorsehen

  • Der Anpassungszeitpunkt muss klar definiert sein

  • Die Berechnungsmethode muss nachvollziehbar dargestellt werden

  • Die verwendeten Indexwerte müssen eindeutig bestimmt sein

Was muss ich als Vermieter jetzt beachten?

Als Vermieter sollten Sie umgehend Ihre bestehenden Mietverträge überprüfen lassen. Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Vertragsvorlagen für neue Mietverträge. Die Wertsicherungsklauseln müssen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine rechtliche Beratung ist dringend zu empfehlen, da unwirksame Klauseln zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können.

Sind automatische jährliche Indexanpassungen noch zulässig?

Automatische jährliche Indexanpassungen sind grundsätzlich weiterhin möglich, müssen aber bestimmte Formvorschriften erfüllen. Die Anpassungsmodalitäten müssen transparent dargestellt werden, und es muss klar sein, welche Indexwerte für die Berechnung herangezogen werden. Wichtig ist auch die Zweiseitigkeit der Klausel - sie muss also auch Indexsenkungen vorsehen.

Was passiert mit bereits durchgeführten Mietzinserhöhungen?

Wenn sich die verwendete Wertsicherungsklausel als unwirksam herausstellt, können bereits durchgeführte Erhöhungen rechtswidrig sein. In diesem Fall besteht grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch des Mieters. Die konkrete Situation muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, da verschiedene rechtliche Aspekte wie Verjährung oder mögliche Einwendungen des Vermieters zu berücksichtigen sind.

Wie kann ich meinen Mietvertrag rechtssicher gestalten?

Die rechtssichere Gestaltung eines Mietvertrags erfordert nach der neuen OGH-Entscheidung besondere Sorgfalt. Empfehlenswert ist die Konsultation eines Fachanwalts, der die Vertragsklauseln entsprechend den aktuellen rechtlichen Anforderungen formuliert. Dabei müssen insbesondere die Wertsicherungsklauseln neu gefasst werden, um Transparenz und Zweiseitigkeit zu gewährleisten.

bottom of page