Strafverteidiger in Salzburg
Als erfahrener Rechtsanwalt in Salzburg biete ich Ihnen professionelle Verteidigung sowohl in gerichtlichen Strafverfahren als auch in Verwaltungsstrafverfahren. Meine umfassende Expertise erstreckt sich über alle Phasen des Verfahrens - vom ersten Verdacht bis zum Abschluss.
Als Strafverteidiger unterstütze ich Sie vollumfänglich.
Gerichtliche Strafverteidigung
Im gerichtlichen Strafverfahren ist eine frühzeitige und strategische Verteidigung entscheidend. Als Ihr Strafverteidiger übernehme ich:
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Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren
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Begleitung bei polizeilichen Einvernahmen
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Vorbereitung und Vertretung in der Hauptverhandlung
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Einlegung von Rechtsmitteln
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Vertretung in Haftfragen
Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsstrafrecht betrifft viele Lebensbereiche und kann erhebliche Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie bei:
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Verkehrsstrafsachen
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Gewerberecht
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Umweltrecht
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Baurecht
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Finanzstrafrecht
Meine Vorgehensweise
Als Ihr Verteidiger entwickle ich eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall:
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Sofortige Übernahme der Verteidigung
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Gründliche Analyse der Vorwürfe
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Entwicklung der optimalen Verteidigungsstrategie
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Konsequente Interessenvertretung in allen Verfahrensstadien
Warum rechtliche Vertretung wichtig ist
Sowohl im gerichtlichen Strafverfahren als auch im Verwaltungsstrafverfahren können die Konsequenzen weitreichend sein. Eine professionelle Verteidigung kann:
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Verfahrenseinstellung erreichen
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Strafmilderung erwirken
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Rechtsmittel erfolgreich durchsetzen
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Ihre Rechte im Verfahren wahren
Kontaktieren Sie mich
Bei strafrechtlichen Vorwürfen oder in Verwaltungsstrafverfahren ist schnelles Handeln wichtig. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch in meiner Kanzlei in Salzburg.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder eine Ladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie einen Verteidiger kontaktieren. Eine frühzeitige Verteidigung ist nach österreichischem Recht oft entscheidend für den Verfahrensausgang.
Was kostet ein Strafverteidiger in Österreich?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und dem Umfang des Verfahrens. In einem Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und Möglichkeiten der Verfahrenshilfe.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nach österreichischem Recht müssen Sie nur Ihre Personalien angeben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis Sie anwaltlich beraten wurden.
Das österreichische Strafverfahren
Wie läuft ein Strafverfahren in Österreich ab?
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Ermittlungsverfahren durch Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft
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Mögliche diversionelle Erledigung
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Einstellung oder Anklage
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Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht
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Urteil und mögliche Rechtsmittel
Was bedeutet Diversion in Österreich?
Die Diversion nach der StPO bietet die Möglichkeit, das Verfahren ohne Verurteilung zu beenden durch:
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Zahlung eines Geldbetrages
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Gemeinnützige Leistungen
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Probezeit (mit oder ohne Bewährungshilfe)
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Tatausgleich
Verwaltungsstrafrecht
Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht?
Das gerichtliche Strafrecht (StGB) wird von Strafgerichten verhandelt, während Verwaltungsübertretungen von Verwaltungsbehörden behandelt werden. Typische Verwaltungsstrafsachen sind:
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Verkehrsdelikte
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Gewerberechtliche Übertretungen
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Verstöße gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz
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Meldeversäumnisse
Ihre Rechte im Strafverfahren
Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in Österreich?
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Aussageverweigerungsrecht
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Recht auf Verteidigung
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Akteneinsichtsrecht
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Recht auf Beweisanträge
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Recht auf Dolmetscher bei Sprachbarrieren
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Rechtsmittel gegen Entscheidungen
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Bei einer Hausdurchsuchung haben Sie das Recht:
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Einen Anwalt zu kontaktieren
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Den Hausdurchsuchungsbefehl einzusehen
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Eine Vertrauensperson beizuziehen
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Ein Sicherstellungsverzeichnis zu erhalten
Rechtsmittel
Welche Rechtsmittel gibt es in Österreich?
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Nichtigkeitsbeschwerde (bei Rechtsverletzungen)
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Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe
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Berufung wegen privatrechtlicher Ansprüche
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Beschwerde gegen Beschlüsse im Ermittlungsverfahren
Wie lange sind die Rechtsmittelfristen?
Die Frist für Rechtsmittel gegen Urteile beträgt in der Regel drei Tage für die Anmeldung und vier Wochen für die Ausführung. Bei Beschlüssen beträgt die Frist meist 14 Tage.
Für eine persönliche Beratung zu Ihrem Fall stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Salzburg zur Verfügung.
Diese FAQ geben einen ersten Überblick über das österreichische Strafrecht. Jeder Fall erfordert eine individuelle rechtliche Beurteilung.