Immobilienrecht und Baurecht in Salzburg
Der Kauf einer Immobilie geht mit einigen rechtlichen Schritten einher. So muss man neben der Recherche auch rechtsgültige Angebote unterbreiten können, um den Zuschlag für eine Immobilie erhalten zu können.
Die wesentlichen Eckpfeiler des Immobiliengeschäfts werden bereits im Kaufanbot festgelegt, weshalb bereits in diesem Stadium rechtliche Unterstützung empfohlen wird. Es ist aber auch möglich, dass eine bereits erworbene Immobilie verkauft wird oder an die nächste Generation vererbt oder geschenkt werden soll. Als fachkundiger Anwalt im Immobilienrecht berate ich Sie bei der Erstellung von Kauf- und Schenkungsverträgen, übernehme Treuhandschaften für Immobilientransaktionen, vertrete Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Sachmängeln oder fehlender Bewilligungen.
Mag. Dominik Fröhlich
Leistungen im Immobilienrecht
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Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen: Sorgfältige Ausarbeitung und detaillierte Überprüfung von Kaufverträgen für Immobilien, um Ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer umfassend zu schützen (ebenso auch Schenkungsverträge, Tauschverträge, bäuerliche Übergabeverträge).
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Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen: Entwicklung von rechtssicheren und individuell angepassten Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien, die den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werden.
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Mietzins- und Räumungs-Streitigkeiten: Professionelle Unterstützung und Vertretung in Konflikten rund um Mietverhältnisse, einschließlich Streitigkeiten über Mietzinsanpassungen und Räumungsklagen.
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Makler-Provisions-Streitigkeiten: Professionelle Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen über die Zahlung von Maklerprovisionen, sowohl für Auftraggeber als auch für Makler.
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Streitigkeiten bei Liegenschaftskaufverträgen: Umfassende rechtliche Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus Liegenschaftskaufverträgen, beispielsweise aufgrund von Baumängeln, dem Fehlen baurechtlicher Bewilligungen, verschwiegener behördlicher Auflagen oder anderen Vertragsverletzungen.
Kosten beim Kauf einer Immobilie
Möchten Sie eine Immobilie erwerben, dann sind neben dem eigentlichen Kaufpreis auch noch Kaufnebenkosten für das Haus oder die Wohnung zu beachten. Diese Kosten werden nach dem Wert des zu kaufenden Objekts berechnet. Sie setzen sich für gewöhnlich wie folgt zusammen:
Update 2024: Die Bundesregierung hat angekündigt, die Gebühren für die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragung für das erste Eigenheim bis zu einem Wert von 500.000 € für 2024-2026 entfallen zu lassen. Für den Betrag ab 500.000 Euro bis zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebühren. Liegt der Kaufpreis bei über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung. Diese Maßnahme gilt befristet für zwei Jahren und erst für jene Immobilienkäufe, die ab 01. April 2024 durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Grundbucheintragung muss zwischen 01. Juli 2024 und 30. Juni 2026 erfolgen.
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Gebühren für die Grundbucheintragung (1,1 % des Kaufpreises)
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Bei Finanzierung: Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2% des Kaufpreises)
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Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises)
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Maklerprovision (3 - 4% des Kaufpreises)
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Errichtungs- und Abwicklungskosten des Kaufvertrags (ca. 1 - 3 % des Kaufpreises)
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ca. EUR 200 - 400 für die notarielle Beglaubigung
Wichtig ist, dass in jedem Einzelfall das konkrete Immobiliengeschäft steuerrechtlich geprüft wird, da unter Umständen Befreiungstatbestände greifen können.
Professionelle Beratung im Immobilien- und Baurecht aus Salzburg
Als erfahrener Anwalt im Bereich Immobilienrecht unterstütze ich Sie bei allen Angelegenheiten rund um Immobilien und der Durchsetzung Ihres Rechts. Vermeiden Sie Unsicherheiten und vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch mit mir.
Häufig gestellte Fragen im Immobilienrecht und Baurecht
Wie kauft man eine Immobilie?
Haben Sie eine Immobilie gefunden, die Sie kaufen möchten, können Sie zunächst ein schriftliches Angebot an den Verkäufer unterbreiten. Das Angebot kann neben dem Kaufpreis auch andere Nebenabreden (z.B. betreffend die Gewährleistung und Haftung) enthalten. Wird das Angebot vom Verkäufer angenommen, ist eine verbindliche Vereinbarung bereits zustande gekommen, Für die grundbücherliche Durchführung ist ein schriftlicher Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar zu errichten. Da der Käufer in der Praxis meist die Vertragserrichtungsgebühren trägt, wird dieser im Normalfall auch den Anwalt für die Vertragserrichtung auswählen. Für die Unterfertigung des Kaufvertrags wird kurz ein Notar beigezogen, damit dieser den Vertrag beglaubigt (konkret die Identität der unterschreibenden Vertragsparteien überprüft).
Mit der beglaubigten Kaufurkunde wird ein Gesuch zur Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Nach erfolgreicher Eintragung im Grundbuch wird der Kaufpreis über ein extra eröffnetes Treuhandkonto an den Verkäufer ausgezahlt.
Was ist ein Baumangel?
Weicht der Zustand einer Immobilie von der vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffenheit ab, spricht man von einem Baumangel.
Was kann ich tun, wenn mein gekauftes Haus keine baurechtliche Bewilligung hat?
Das Verschweigen von fehlenden Bewilligungen beim Verkauf von Immobilien ist arglistige Täuschung. Setzen Sie sich im Idealfall direkt mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, damit Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.
Meine Mieter bezahlen die Miete nicht, was kann ich tun?
Lassen Sie die Situation von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Dieser hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Mietern durchzusetzen.
Wie finde ich einen guten Immobilienrecht Anwalt?
Ein guter Immobilien Rechtsanwalt in Salzburg hilft Ihnen von Anfang an, die richtigen Schritte beim Kauf einer Immobilie zu beachten. Dadurch entstehen keine Überraschungen und Sie können sicher sein, dass Ihr Kauf rechtsgültig durchgesetzt werden kann.