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Professionelle Rechtsberatung im Medizinrecht: Arzthaftung klären, Patientenrechte schützen

Besonders im Gesundheitswesen können unvorhergesehene Ereignisse zu komplexen rechtlichen Fragestellungen führen. Als Ihr versierter Rechtsanwalt für Medizinrecht in Salzburg stehe ich Ihnen zur Seite, um diese Fragen zu klären. Meine Expertise umfasst eine breite Palette von Angelegenheiten im Medizinrecht – von Behandlungsfehlern über Patientenrechte bis hin zu regulatorischen Anforderungen im Gesundheitssektor.

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Mag. Dominik Fröhlich

Professionelle Rechtsberatung im Medizinrecht

Österreich hat eine der besten medizinischen Grundversorgungen der Welt. Gut ausgebildete Ärzte tun täglich ihr Bestes, damit Patienten notwendige Behandlung erhalten. Trotz des hippokratischen Eids, der Ärzte zu einer Vorgehensweise nach den Regeln der ärztlichen Kunst – gemessen an dem aktuellen Stand der Wissenschaft – verpflichtet, kann es vorkommen, dass Behandlungsfehler passieren, der Patient falsch aufgeklärt wurde oder Einwilligungen des Patienten für Behandlungen nicht im nötigen Umfang eingeholt wurden.

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  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

  • Errichtung von Patientenverfügungen

  • Beratung und Unterstützung bei Schmerzensgeldforderungen

  • Anspruchsabwehr

  • Vertretung von Patienten und Ärzten bei Arzthaftungsprozessen

  • Vertretung von Ärzten im Strafverfahren

  • Klagsvorbereitung in Arzthaftungsfällen

Behandlungsfehler im Krankenhaus?

Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, bedarf einer sorgsamen Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt. Erst wenn der Anspruch gegeben ist, sollte geprüft werden, ob eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient und Arzt erzielt werden kann. Ist keine Einigung möglich, bleibt nur der Rechtsweg vor Gericht. Als professioneller Anwalt in Arzthaftungsfragen vertrete ich Sie bei Behandlungsfehlern im Krankenhaus oder in einer niedergelassenen Arztpraxis.

Behandlungsfehler eines Arztes

Bei medizinischen Behandlungen kann es vorkommen, dass etwas nicht nach Plan verläuft. Da es um den höchstpersönlichen Bereich des Patienten geht, kann es mitunter sehr emotional werden. Trotzdem muss juristisch geprüft werden, ob der Arzt überhaupt ursächlich für den Schaden verantwortlich ist. Es wird unterschieden zwischen:

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  • Verhalten des Arztes (Unterlassung oder konkrete Handlung)

  • Fehlerhafte Aufklärung (Patient hätte bei richtiger Aufklärung nicht zugestimmt)

  • Fehlerhafte Behandlung (Der Arzt macht einen Fehler während der Behandlung)

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Zu prüfen gilt weiters, ob der Schaden des Patienten mit der Handlung oder Unterlassung durch den Arzt zusammenhängt. Gerichtssachverständige und Expertengutachten helfen, bei Streitigkeiten rechtliche Klarheit zu schaffen.

Mögliche Ansprüche im Arzthaftungsprozess

Berechtigte Ansprüche bei Behandlungsfehlern können zu nicht unerheblichen Kosten führen. Folgende Ansprüche auf Schadensersatz sind möglich:

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  • Ersatz für Verunstaltungen

  • Schmerzengeld für psychische oder körperliche Schmerzen

  • Unterhaltszahlungen für Angehörige

  • Haftung für Folgeschäden

  • Verdienstentgang

  • Heilkosten

  • Pflegekosten

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein Arzthaftungsprozess ab?

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  • Erstberatung: Überprüfung des Falls durch einen spezialisierten Anwalt für Ärzterecht.

  • Medizinisches Gutachten: Einholung eines Gutachtens zur Feststellung eines Behandlungsfehlers und dessen Auswirkungen.

  • Außergerichtliche Einigung: Versuch, eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen.

  • Klageeinreichung: Bei ausbleibender Einigung wird eine Klage beim Gericht eingereicht.

  • Gerichtsverfahren: Beide Parteien präsentieren ihre Argumente und Beweise vor Gericht. Es kommt zur Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten.

  • Urteil: Das Gericht fällt ein Urteil, das Schadensersatz oder auch die Feststellung der Haftung für zukünftige Folgeschäden umfassen kann.

  • Berufung: Beide Parteien können bei Unzufriedenheit mit dem Urteil Berufung einlegen, damit das Ersturteil von der zweiten Instanz überprüft wird.

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Was versteht man unter Arzthaftung in Österreich?
Arzthaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten für Schäden, die sie ihren Patienten während der Behandlung zufügen. Dies kann durch Behandlungsfehler, mangelnde Aufklärung über Risiken oder andere Pflichtverletzungen geschehen.

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Wann haften Ärzte für Behandlungsfehler?

Ärzte haften für Behandlungen, wenn ein Fehler gemacht wurde. Das heißt, wenn die Handlung nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht. Darüber hinaus muss der Patient einen Schaden erlitten haben und dieser kausal mit dem Fehler zusammenhängen. Sind diese Voraussetzungen gegeben,  ist das Verschulden des Arztes zu prüfen. Hat der Arzt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wird man den Anspruch bejahen müssen.

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Welche Ansprüche können Patienten bei einem vermuteten Behandlungsfehler geltend machen?
Patienten können bei einem vermuteten Behandlungsfehler verschiedene Ansprüche geltend machen, darunter Schadensersatzansprüche für entstandene körperliche oder seelische Schäden, Schmerzensgeld sowie Ansprüche auf Rückabwicklung des Behandlungsvertrags.

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Wie kann ein Behandlungsfehler festgestellt werden?
Die Feststellung eines Behandlungsfehlers erfordert in der Regel eine gründliche Prüfung des konkreten Behandlungsverlaufs durch medizinische Sachverständige. Diese können anhand von Behandlungsunterlagen und weiteren relevanten Informationen beurteilen, ob ein Fehler vorliegt.

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Welche Pflichten hat ein Arzt im Rahmen der Aufklärungspflicht?
Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über die Risiken, Alternativen und möglichen Folgen einer geplanten Behandlung aufzuklären. Die Aufklärungspflicht dient dazu, dem Patienten eine informierte Entscheidung über die Behandlung zu ermöglichen.

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Gibt es Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei einem vermuteten Behandlungsfehler?

Ja, grundsätzlich müssen Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers innerhalb einer bestimmten Verjährungsfrist, die in der Regel drei Jahre beträgt, beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, in dem der Patient von dem Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schäden Kenntnis erlangt.

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Wie können Patienten vorgehen, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten?
Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, sollten sich zunächst an den behandelnden Arzt oder die Krankenhausleitung wenden, um den Vorfall zu klären. Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können sie sich an eine Patientenanwaltschaft, an die zuständige Ärztekammer oder an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden.

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Welche Beweise sind für die Geltendmachung von Ansprüchen bei einem Behandlungsfehler erforderlich?
Für die Geltendmachung von Ansprüchen bei einem Behandlungsfehler sind in der Regel medizinische Gutachten erforderlich, die den Fehler und die daraus resultierenden Schäden bestätigen. Zudem können Behandlungsunterlagen, Zeugenaussagen und weitere Beweismittel relevant sein.

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Welche Konsequenzen hat ein Arzt bei nachgewiesenem Behandlungsfehler?
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler kann der Arzt disziplinarrechtliche Maßnahmen durch die zuständige Ärztekammer sowie zivil- und strafrechtliche Haftungsansprüche durch den Patienten erwarten. Dies kann zu beruflichen Konsequenzen und finanziellen Belastungen führen.

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Kann ein Patient bei einem Behandlungsfehler auch Schmerzensgeld erhalten?
Ja, bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler können Patienten neben Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Das Schmerzensgeld soll den erlittenen körperlichen oder seelischen Schaden ausgleichen.

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Wo finde ich weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht in Österreich?
Für weitere Informationen zum Arzthaftungsrecht in Österreich empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, der über das nötige Fachwissen verfügt, um Patienten bei der Klärung von arzthaftungsrechtlichen Fragen kompetent zu unterstützen.

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