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Ihr Rechtsanwalt
in Salzburg

Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg stehe ich Unternehmen und Privatpersonen mit Klarheit, Fachwissen und einem echten Verständnis für Ihre Anliegen zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise – Ich unterstütze Sie.

Mag. Dominik Fröhlich

 

Ihr Anwalt in Salzburg
für Scheidung, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Immobilienrecht

"Ich hatte einen Unfall, wusste nicht wie es weiter geht und was mich erwartet. Herr Mag. Fröhlich hat mich souverän durch das Verfahren geleitet und mir viele Sorgen abgenommen. Vielen Dank"

Google-Bewertung von Dr. Matthias Fieltsch (2024)

spezial-gebeite

Spezialisierungen

ARBEITSRECHT


Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen, Kündigungsentschädigung

IMMOBILIENRECHT, MIETRECHT UND BAURECHT

Mietzins- und Räumungsklagen,

Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag und Wohnungseigentumsvertrag

ERBRECHT UND PFLICHTTEILSRECHT

Testamente, Einklagen von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

STRAFRECHT UND VERWALTUNGS-STRAFVERFAHREN

Strafverteidigung vor den Gerichten und im Ermittlungsverfahren, Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren

WETTBEWERBSRECHT, URHEBERRECHT UND MARKENRECHT

Klagen bei Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb oder Urheberrechtsverstößen

Anmeldung von Wort- und Wortbildmarken (AUT / EU)

ARZTHAFTUNG UND MEDIZINRECHT

Ärztehaftung (bei Kunstfehler oder Aufklärungspflichtverletzungen), Berufsrecht, Gründung von Gruppenpraxen

FAMILIENRECHT, SCHEIDUNG UND AUFTEILUNG

Scheidungsverfahren und Aufteilungsverfahren

Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung

SCHADENERSATZ UND GEWÄHRLEISTUNG

gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen

VERKEHRSUNFALL, SKIUNFALL, VERSICHERUNGSRECHT

Haftpflichtversicherungsprozesse, Deckungsprozesse,

Verkehrs- und Skiunfälle, Arbeitsunfälle

RECHTSBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN
 

Von der Startup-Gründung bis zum Daily Business

Sie sind neuer Klient?

1

Kennenlerngespräch

+ erster kostenloser Besprechungstermin / Telefonat

+ ca. 15 Minuten

+ persönliches Kennenlernen in entspannter Atmosphäre

+ kurze Sachverhaltschilderung

+ Besprechung des weiteren Vorgehens

Kosten: keine

einfach und unverbindlich anfragen unter:

E-Mail:      d.froehlich@pms-law.at

Tel.:           +43 662 841 202 - 0

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2

Erstberatung

+ kostengünstige

Erstberatung

+ ca. 30 Minuten

+ Erklärung der rechtlichen Hintergründe

+ erste Handlungsempfehlung, sofern nicht weitere konkrete Prüfschritte erforderlich

Kosten: EUR 90,00 (inkl. USt)

einfach und unverbindlich anfragen unter:

E-Mail:      d.froehlich@pms-law.at

Tel.:           +43 662 841 202 - 0

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3

weitergehende Beauftragung

+ konkrete Prüfung von Vertragsunterlagen, Korrespondenzen etc.

+ fundierte rechtliche Einschätzung

+ Vertretung vor Gericht / Behörde

 

 

 


Kosten: nach Vereinbarung
(nähere Infos zum Honorar)


 

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LEISTUNGEN

Als selbständiger Rechtsanwalt, eingebettet in die Infrastruktur einer größeren Wirtschaftskanzlei, wird ein umfassendes Leistungsportfolio angeboten:

Verträge

Erstellung und Prüfung von Verträgen, AGB, etc.

Ausverhandlung mit Vertragspartner

Forderungsbetreibung und Exekution

Einbringlichmachung von Forderungen, Inkasso,

Mahnwesen & Einklagung

Prozessführung

Verhandlungsführung vor Zivil- und Strafgerichten, wie auch Verwaltungsgerichten und Behörden

Immobilien

Immobilienkaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Abwicklung von Treuhandschaften

Rechtsberatung

Sachverhaltsprüfung, Judikatur-Recherche, rechtsverbindliche Auskunft

Rechtsgutachten

detaillierte rechtliche Stellungnahmen mit genauer Beleuchtung der Rechtslage

Werdegang
Mag. Dominik Fröhlich

  • seit 2022         selbständiger Rechtsanwalt und Kooperationspartner bei Pallauf Meißnitzer Staindl & Partner

  • 2022                Rechtsanwaltsprüfung

  • ab 2020          Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Pallauf Meißnitzer Staindl & Partner, Salzburg

  • 2017                Studienaufenthalt University of Cambridge, Großbritannien

  • 2018                Gerichtsjahr, Bezirks- und Landesgericht Salzburg

  • ab 2016          Rechtsanwaltsanwärter in der Wirtschaftskanzlei Siemer Siegl Füreder & Partner, Wien

  • 2014 - 2015    Studienassistent im Zivilverfahrensrecht bei Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vize-Präsident des OGH

  • 2014                Excellent Talents-Praktikum bei Vize-Präsidentin des OGH, Hofrat Dr. Ilse Huber, Wien

  • 2011 - 2015    Studium der Rechtswissenschaften, Universität Salzburg
    (Diplomarbeit: Das Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess)

  • 2011                Studienaufenthalt Stanford University, USA Kalifornien

  • 2010                Matura, Bundesgymnasium Seekirchen am Wallersee

Fremdsprachen: Englisch, Französisch

unsere_vision
  • Wann sind die Öffnungszeiten der Kanzlei und das Sekretariat telefonisch erreichbar?
    1. Die Kanzlei (Petersbrunnstraße 13, 5020 Salzburg) ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten geöffnet: Öffnungszeiten Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr Davon ausgenommen sind Feiertage und urlaubsbedingte Abwesenheiten (meist an Zwickeltagen). Termine können individuell und auch abweichend von den Geschäftszeiten vereinbart werden. 2. Zeiten, zu denen das Sekretariat (+43662 8412020) gerne Ihre Anrufe entgegennimmt: Telefonzeiten Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
  • Wie funktioniert eine Terminvereinbarung?
    Ganz einfach: Rufen Sie mich an (+43 662 841 202 – 0) oder schreiben Sie mir ein Email unter office@froehlich-legal.at
  • Gibt es Klientenparkplätze?
    Ja, es stehen meist ausreichend Parkplätze für Klienten zur Verfügung. Diese erreichen Sie, wenn Sie direkt an der Adresse Petersbrunnstraße 13, 5020 Salzburg, in die Einfahrt zwischen Tiefgaragenabfahrt und Apotheke einbiegen und ca. 15 Meter weiter nach hinten fahren.
  • Wie funktioniert die Abrechnung von Leistungen des Rechtsanwalts?
    Es gibt grundsätzlich drei mögliche Arten der Abrechnung: Die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK), nach einem vorab vereinbarten Stundensatz oder einer vorab vereinbarten Pauschale. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung daher – sofern nichts spezielleres vereinbart wurde – nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK), welche für die jeweilige Rechtsangelegenheit das angemessene Entgelt des Rechtsanwalts festlegen. Nähere Details zu den drei Abrechnungsmöglichkeiten sind den weiteren Fragen zu entnehmen.
  • Was bedeutet "Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)"?
    Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG): Das Honorar hängt dabei von einem festen Tarif und der Art der Leistung ab: ​Es erfolgt eine angemessene Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) in Verbindung mit den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK). ​Ähnlich wie bei einem Arztbesuch gibt es festgelegte Tarife für verschiedene Leistungskategorien wie Briefe, Telefonate, Klagen, Verhandlungen oder Verträge. Die tatsächlichen Kosten für eine Leistung hängen von der Bemessungsgrundlage (im Gerichtsverfahren: dem Streitwert) ab. Zum Beispiel ist die Bemessungsgrundlage bei einer nachbarrechtlichen Streitigkeit niedriger als in einer komplexeren Streitigkeit nach dem Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG). ​Grundsätzlich gilt hier: je geringer der Streitwert desto geringer die anfallenden Kosten für eine Leistung. ✅ nach dieser Verrechnungsart wird üblicherweise bei der Vertretung in Gerichtsverfahren abgerechnet und erfolgt auch meist der Ersatz von Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung, sofern Deckung besteht; ✅ daneben gilt es auch als Maßstab für den im Zivilprozess uU zuzusprechenden Prozesskostenersatz an die obsiegende Partei oder die angemessenen Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren
  • Was bedeutet "Abrechnung nach Stundensatz"?
    Stundenaufwand: ​Das Honorar hängt vom Zeitaufwand ab: ​Es erfolgt eine Abrechnung nach Stundensatz, der vorab individuell vereinbart wird. ​Die Höhe des Stundensatzes liegt grundsätzlich bei EUR 330,- (zzgl. USt), in Sonderfällen auch darunter, Mindestverrechnungseinheit von 10 min, zzgl. Barauslagen (bspw. anfallende Gerichtsgebühren, Markeneintragungsgebühren, Versandkosten etc.). ​✅ je nach Einzelfall (abhängig von Klientenstruktur, dem zu erwartenden Auftragsvolumen und der Haftungsgeneigheit der Angelegenheit) ist die Vereinbarung eines reduzierten Stundensatzes möglich. ✅ für unternehmerische Kunden, die eine laufende Rechtsberatung benötigen, oder Angelegenheiten, die voraussichtlich mit größerem Aufwand verbunden sind, besteht die Möglichkeit, können gerne individuelle Beratungspakete angeboten werden.
  • Gibt es ein kostenloses Kennenlerngespräch?
    Ein erstes gemütliches Kennenlernen bei einem Kaffee (ohne inhaltliche Rechtsberatung) ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. Das Gespräch dauert etwa 15 Minuten und dient in erster Linie dem persönlichen Kennenlernen, Ihrer kurzen Sachverhaltsschilderung und der Einschätzung des Kostenaufwands / Vereinbarung der Verrechnungsmodalitäten. Sie haben die Möglichkeit, dieses erste Kennenlerngespräch in eine kostengünstige Erstberatung münden zu lassen, sofern bereits erste inhaltliche Rechtsauskünfte zu Ihrem Rechtsproblem gewünscht werden.
  • Wie viel kostet eine rechtliche Erstberatung?
    Grundsätzlich kostet Sie als neuer Klient die erste Kontaktaufnahme und ein Kennenlerngespräch nichts. Nur wenn auch inhaltliche rechtliche Empfehlungen gewünscht werden, wird dafür ein kostenreduziertes Honorar in Rechnung gestellt: Waren Sie noch nie Klient meiner Kanzlei, biete ich Ihnen gerne eine kostengünstige Erstberatung für pauschal EUR 90,00 (zzgl. 20 % USt) und die Dauer von max. 30 Minuten an. Diese Erstberatung beinhaltet die Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen samt Handlungsempfehlung, sofern nicht weitere konkrete Prüfschritte (bspw. eine konkrete Vertragsprüfung) erforderlich sind. +Rabatt auf Honorarnote bei weiterfolgender Beauftragung: Sollte in der Angelgenheit eine weitere – über die Erstberatung hinausreichende – Beauftragung erfolgen, werden die Kosten für die Erstberatung auf das spätere Honorar gutgeschrieben. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, deckt diese oft quartalsweise eine allgemeine Rechtsberatung (nicht aber eine konkrete Prüfung von Unterlagen) zu einem Betrag im Umfang von meist zwischen EUR 48,00 bis EUR 160,00 inkl. 20 % USt (abhängig von der Versicherung). Es wird daher empfohlen, die Rechnung nach Begleichung an Ihre Versicherung zu übermitteln, um möglicherweise einen (Teil-)Betrag rückerstattet zu erhalten.
  • Nach welchem Stundensatz wird abgerechnet?
    Das hängt davon ab, ob auch tatsächlich die Verrechnung nach Stundensatz vereinbart wurde. Für gewöhnlich biete ich einen Stundensatz von € 330,00 (inkl. USt) an, in Sonderfällen auch darunter. Wird keine Verrechnung nach Stundensatz und auch keine Pauschale vereinbart, werden Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) abgerchnet.
  • Wie funktioniert der Prozesskostenersatz im Zivilverfahren?
    Hier gilt grundsätzlich das sog. Obsiegensprinzip, das bedeutet die (teilweise) obsiegende Partei hat Anspruch auf (teilweisen) Ersatz der tariflichen Kosten gegen die unterlegene Partei hat. Das bedeutet, dass der Gewinner des Rechtsstreits die eigenen Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Barauslagen für Gerichtssachverständige, Zeugengebühren etc. sowie die Vertretungskosten des gewählten Rechtsvertreters) vom Prozessgegner ersetzt erhält. Hier ist zu beachten, dass dies insbesondere die Zahlungsfähigkeit des Gegners voraussetzt, anderenfalls die Kosten auch uneinbringlich sein können. Dieses Prinzip gilt in den meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten, aber nicht in allen. Ich berate Sie zu diesem Thema gerne im Detail und zugeschnitten auf den vorliegenden Rechtsfall.
  • Wie funktioniert der Prozesskostenersatz im Strafverfahren?
    Hier gilt grundsätzlich, dass der Beschuldigte / Angeklagte seine Kosten selbst zu tragen hat. Eine Rechtsschutzversicherung deckt oft nicht (bspw. bei Vorsatzdelikten) und falls überhaupt meist nur im Nachhinein bei Einstellung oder Freispruch. Es besteht allerdings die Möglichkeit im Falle des Freispruchs einen gewissen Beitrag vom Staat als Verteidigerkosten zu beantragen. Die Höhe hängt dabei von der Gerichtszuständigkeit (Einzelrichter am Bezirksgericht, Einzelrichter / Schöffengericht / Geschworenengericht am Landesgericht) und der Komplexität des Falles ab. Derzeit werden meist verhältnismäßig eher geringe Beiträge vom Staat bezahlt. Es befindet sich derzeit aber eine Gesetzesänderung in Arbeit, nach der der Verteidigerkostenersatz im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren einer umfassenden Überarbeitung unterzogen wird und die Rechte des zu Unrecht Beschuldigten / Angeklagten entscheidend gestärkt werden.

KONTAKT
 

DOMINIK FRÖHLICH

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Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Mag. Dominik Fröhlich Anwalt in Salzburg
Kanzlei Adresse:

Pallauf Meißnitzer Staindl & Partner

Petersbrunnstraße 13
5020 Salzburg

Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Mag. Dominik Fröhlich Anwalt in Salzburg

E-Mail:     office@froehlich-legal.at
Tel.:          +43 662 841 202 – 0

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